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Zahlungsaufschub für Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Kleinstunternehmen

Nachdem der Deutsche Bundestag vergangene Woche das Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, sind heute die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie z. B. über Telefon, Strom und Gas in Kraft getreten.

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html